SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | Gesundheits-Tipp 02/2008

Intensivstation: Hat Partnerin das Besuchsrecht?

Seit sieben Jahren lebe ich mit meiner Freundin im Konkubinat. Kann ich vorsorgen, dass sie mich jederzeit im Spital besuchen darf?


Ja, das können Sie mit einer Vollmacht regeln. Haben Sie keine Vollmacht, darf das Spitalpersonal nur Familienangehörige zu Ihnen lassen, wenn Sie nicht bei Bewusstsein sind. Dazu zählen Ehegatten, Eltern, Kinder und allfällige gesetzliche Vertreter wie ein Vormund.

Eine Vollmacht könnte wie folgt lauten: «Falls ich wegen Krankheit oder Unfall nicht ansprechbar bin, so entbinde ich alles medizinische Personal von der Schweigepflicht gegenüber meiner Partnerin XY (Name, Geburtsdatum, Adresse). Sie soll jederzeit vollständig Auskunft über meine Gesundheit erhalten und mich jederzeit besuchen können.»

In den meisten Kantonen legt das Gesetz fest, dass die Konkubinatspartner den nächsten Familienangehörigen gleichgestellt sind. Es empfiehlt sich aber dennoch, eine Vollmacht auszustellen.

 

18. Februar 2008


Beitrag als PDF
Intensivstation: Hat Partnerin das Besuchsrecht?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
Die Rechte der Patienten
Die Rechte der Patienten
Tipps für den Umgang mit Ärzten und Spitälern

Detail-Infos
Buchshop
 
Verwandte Artikel
Muslimin: Darf mein Vater den Arzt ausfragen? Kann ich die Beistandschaft einfach wieder stoppen? Arztrechnung: Habe ich Anspruch auf Gratiskopien?
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
23.05.2012, 11:06 | 1 Antwortencash-swiss.ch - Seriös oder nicht? 23.05.2012, 11:03 | 3 AntwortenHilfe bei Säule 3a 23.05.2012, 11:00 | 2 AntwortenFonds oder Bonds? Anlagefonds oder Staatsanleihen? Welches Investment wäre das Beste? 22.05.2012, 17:22 | 2 AntwortenBillag TV Gebühr bei Computer mit Internet?
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte