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Der Zahnarzt empfiehlt unserem 8-jährigen Sohn eine grössere Behandlung. Meine ehemalige Lebenspartnerin, mit der ich noch immer zerstritten bin, hat das alleinige Sorgerecht. Kann ich mitentscheiden, ob der Zahnarzt die Behandlung durchführen soll?
Nein. Ihre ehemalige Lebensgefährtin darf die Entscheidung alleine fällen, weil sie das alleinige Sorgerecht hat. Sie haben nur ein Recht auf Information, Anhörung und Auskünfte. Das heisst: Die Mutter Ihres Sohnes muss Sie zwar über die bevorstehende Zahnbehandlung informieren und Ihre Meinung dazu anhören. Sie dürfen sich auch beim Zahnarzt über das Zahnproblem Ihres Kindes informieren – doch mitentscheiden dürfen Sie nicht.
Was Sie hingegen müssen: Sich an den Kosten der Behandlung beteiligen. Eine grössere Zahnbehandlung ist mit Alimenten nicht abgegolten. Sobald ausserordentliche Aufwendungen nötig sind, muss sich der Vater finanziell daran beteiligen – zusätzlich zu den Alimenten. Das können medizinische Behandlungen sein, aber auch zusätzliche Ausbildungskosten.
18. Februar 2008