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Beratung | K-Geld 01/2008

Kann ich stille Reserven auflösen ohne Steuern bezahlen zu müssen?


In meinem Betrieb haben sich auf dem Maschinenpark, den Lagerbeständen und für diverse Geschäftsrisiken grössere stille Reserven angesammelt. Nun möchte ich meine Firma verkaufen und befürchte hohe Steuern, wenn ich die stillen Reserven auflöse und sie dann als Einkommen versteuern muss. Gibt es eine Möglichkeit, diese Steuerlast zu vermeiden?


Ja.
Sie können Ihren Betrieb in eine Aktiengesellschaft umwandeln und dann den Verkaufserlös als Kapitalgewinn verbuchen. Ein solcher ist für Private steuerfrei.

Zwischen der Umwandlung in eine AG und dem Verkauf der Firma müssen allerdings mindestens fünf Jahre liegen. Sonst wird dieses Vorgehen als Steuerumgehung bewertet.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Reserven schrittweise aufzulösen und sich damit in eine Pensionskasse einzukaufen. Die Entnahme der Reserven ist zwar steuerpflichtig, da gleichzeitig im selben Ausmass aber PK-Einkäufe erfolgen, fallen unter dem Strich vorerst keine Steuern an. Bei der Auszahlung von Rente oder Kapital aus der Pensionskasse sind dann Steuern fällig. Sie sind aber normalerweise deutlich tiefer als die Steuern, die man bei der Einzahlung sparen konnte.   

03. Februar 2008


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Kann ich stille Reserven auflösen ohne Steuern bezahlen zu müssen?
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Kommentare (1)

 
  • Maenix | 07.02.2008, 22:26

    Hinweis...

    Ich finde, zwei Hinweise fehlen:

    a) die Problematik der indirekten Teilliquidation sowie b) dass beim

    Einkauf in die Pensionskasse eine Sperrfrist von 3 Jahren bei einem

    Kapitalbezug beachtet werden muss.
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