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Ich habe letztes Jahr von meiner verstorbenen Tante in Bern etwas Geld geerbt und dieses Erbe korrekt versteuert. Doch nun hat mir die Steuerbehörde eine weitere Rechnung geschickt. Ein anderer Erbe – ein in Deutschland lebender Bekannter meiner Tante – habe seine Erbschaftssteuer nicht bezahlt. Muss ich diese Rechnung zahlen?
Ja. Die Berner Steuerbehörden können verlangen, dass ein Miterbe die Erbschaftssteuer bezahlt. In Bern und den meisten anderen Kantonen gilt, dass die Erben für die Erbschaftssteuer solidarisch haften bis zum Betrag ihres Erbanteils.
Hat die Steuerbehörde wie in Ihrem Fall Schwierigkeiten, die Steuern vom Erben in Deutschland einzutreiben, kann sie auf einen andern Erben zurückgreifen, sofern der Betrag die erhaltene Erbschaft nicht übersteigt. Deshalb müssen Sie die Rechnung bezahlen und sich danach selbst darum bemühen, den Betrag vom Bekannten in Deutschland zu erhalten.
Tipp: Es ist ratsam, die Steuern bereits im Erbteilungsvertrag zu berücksichtigen. So lässt sich verhindern, dass ein Erbe die Steuern eines anderen Erben bezahlen muss.
Man kann beispielsweise vereinbaren, dass die Erbschaftssteuern vor der Teilung berechnet, vom jeweiligen Erbanspruch abgezogen und direkt der Steuerbehörde überwiesen werden.
03. Februar 2008