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Wir möchten ein Haus bauen, hören aber immer wieder, dass die Kosten für einen Neubau zum Teil massiv überschritten werden. Wie können wir uns davor schützen?
Die meisten Architekten und Baufirmen bieten zwei Auftragsmodelle an, um die Risiken einer Kostenüberschreitung einzuschränken:
Architektur-Vertrag:
Hier trägt der Bauherr das Risiko. Ein guter Architekt wird die Arbeiten vor Baubeginn offerieren lassen und genügend Reserven einrechnen. Sie können ihn aber nicht für Kostenüberschreitungen haftbar machen.
Vorsicht: Architektenhonorare berechnen sich je nach Vertrag anhand der Bausumme. Der Architekt ist deshalb aus finanziellen Gründen an hohen Baukosten interessiert.
Vermeiden Sie Änderungen nach Baubeginn – sie schlagen sich in den Gesamtkosten nieder. Und informieren Sie sich bei anderen Kunden des Architekten, ob er das Budget eingehalten hat.
Generalunternehmer-Vertrag:
In diesem Fall offeriert der Architekt oder Bauunternehmer die Liegenschaft zu einem Fixpreis. Er übernimmt somit das Risiko von Kostenüberschreitungen. Der Generalunternehmer lässt sich diese Garantie etwas kosten, zum Beispiel indem er eine Reserve von 10 Prozent einplant, die der Käufer auf jeden Fall bezahlt.
Achten Sie auch hier darauf, dass nach Baubeginn keine Änderungen mehr anfallen, da diese nicht im Fixpreis enthalten sind. Auch sollten Teilzahlungen klar an einen konkreten Baufortschritt geknüpft sein.
Generalunternehmer können ihre finanzielle Situation verbessern, indem sie günstigere Materialien oder schlecht bezahlte Handwerker einsetzen. Deshalb ist es besonders wichtig, möglichst detaillierte Vorgaben festzuhalten.
Informieren Sie sich vorgängig über den finanziellen Hintergrund des Generalunternehmers.
03. Februar 2008