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Ich beziehe eine IV-Rente mit Ergänzungsleistungen und werde bald heiraten. Nun habe ich gehört, die Heirat könne zu einer Kürzung meiner IV-Rente führen. Stimmt das?
Nein. Bei der IV-Rente handelt es sich um eine Versicherungsleistung, die Ihnen persönlich zusteht. Auf die IV-Rente hat die Heirat somit keinen Einfluss. Ihre Ergänzungsleistungen könnten jedoch gekürzt werden oder gar ganz wegfallen, weil das Einkommen und das Vermögen des (zukünftigen) Ehegatten bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen zwingend zu berücksichtigen sind. Dies gilt grundsätzlich auch für die Bezüger von Sozialhilfe.
03. Februar 2008