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Beratung | saldo 02/2008

10 Fragen zum Hauskauf


1. Muss man einen Kaufvertrag für eine Wohnung oder ein Haus schriftlich abschliessen?

Ja. Zudem muss der Vertrag von einem Notar öffentlich beurkundet werden. Sonst ist er ungültig.


2. Gilt das auch für Verträge, mit denen man ein Haus für den späteren Kauf reserviert?
Ja. Auch solche Verträge sind nur gültig, wenn sie vom Notar beurkundet sind. Sonst ist der Vertrag nicht gültig und hat keine Rechtswirkung. Der für die Reservation bezahlte Betrag ist zurückzuzahlen.


3. Wie viel Geld kann man aus der Pensionskasse vorbeziehen, wenn man ein Haus kauft?

Bis zum 50. Altersjahr kann man die ganze Freizügigkeitsleistung beziehen. Nachher nur noch das Geld, das man bis 50 angespart hat, oder die Hälfte des Kapitals – je nachdem, welcher Betrag höher ist.


4. Darf die Pensionskasse beim Vorbezug Bearbeitungskosten verlangen?
Bearbeitungskosten dürfen nur verlangt werden, wenn dies im Reglement der Kasse ausdrücklich erwähnt ist.


5. Was bedeutet die Vertragskausel «Jede Gewährleistung wird wegbedungen»?
Laut Gesetz haftet der Verkäufer fünf Jahre lang für allfällige Mängel des Hauses. Das kann er im Vertrag ausschliessen. Einzige Ausnahme: Für Mängel, die er absichtlich verschwiegen hat, haftet er in jedem Fall zehn Jahre lang.


6. Wer trägt das Risiko, wenn kurz vor der Übergabe des Hauses ein Schaden entsteht?
Bis zum Zeitpunkt der vertraglich bestimmten Übergabe des Hauses trägt der Verkäufer das Risiko. Mit dem Abschluss des Kaufvertrages geht das Risiko auf den  Käufer über.


7. Wem gehören die Geräte, wenn bei der Hausbesichtigung Kochherd, Ofen, Kühlschrank und Waschmaschine vorhanden sind?

Wenn im Vertrag nichts geregelt wurde, gilt Folgendes: Alles, was im Haus fest verankert ist, gehört zum Haus. Eine eingebaute Küchenkombination ist deshalb Bestandteil des Hauses, eine portable Waschmaschine hingegen nicht.


8. Die Wohnungen im zu verkaufenden Haus sind vermietet. Auf welchen Zeitpunkt darf der Käufer kündigen?
Grundsätzlich wird das Haus mit den Mietverträgen übernommen. Die Kündigungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem Vertrag. Ausnahme: Sofern ein dringender Eigenbedarf des Käufers besteht, ist die Kündigung mit einer Frist von drei Monaten auf den nächsten ortsüblichen Termin möglich.


9. Laufen die auf dem Haus abgeschlossenen Versicherungen trotz Verkauf weiter?
Nur zum Teil: Obligatorische Versicherungen wie die Gebäudeversicherung laufen weiter. Freiwillige Versicherungen wie etwa die Gebäudewasserversicherung enden mit dem Übergang des Eigentums.


10. Wem gehört beim Verkauf von Stockwerkeigentum der Erneuerungsfonds – dem Verkäufer oder dem Käufer?

Dem Käufer. Zahlungen in den Erneuerungsfonds können nicht mehr herausverlangt werden. Deshalb gehen sie mit dem Verkauf der Wohnung auf den Erwerber über.

03. Februar 2008


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10 Fragen zum Hauskauf
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