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Ich bin seit neun Jahren von meinem Mann geschieden. Die Kinder sind mir zugeteilt worden. Nun hat einer meiner Söhne die Liebe zum Vater entdeckt und lebt seit kurzem bei ihm. Ich habe nichts dagegen. Ist das aber ohne den Segen der Vormundschaftsbehörden überhaupt erlaubt?
Ja. Dagegen kann kein Amt etwas einwenden. Ihr Sorgerecht wird aber durch den Umzug des Sohnes nicht aufgehoben. Wollen Sie jedoch im Einverständnis mit Ihrem Ex-Mann die Alimentenregelung ändern, das Sorgerecht aufteilen oder ganz auf den Vater übertragen, bedarf dies der Zustimmung durch die Vormundschaftsbehörde.
22. Januar 2008