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Beratung | saldo 01/2008

10 Fragen zu Arbeit und Krankheit


1. Dürfen Arbeitgeber beim Vorstellungstermin nach bestehenden Krankheiten fragen?
Ja. Aber Bewerber müssen bestehende Gesundheitsprobleme nur bekanntgeben, wenn diese für die Stelle von Bedeutung wären. Ansonsten hat man ein Recht auf Notlüge.


2. Darf der Arbeitgeber verlangen, dass man ab dem ersten Krankheitstag ein Arztzeugnis einreicht?
Ja. Meist wird aber ein Zeugnis frühestens ab dem dritten oder vierten Tag verlangt.


3. Darf im Arztzeugnis etwas über die Art der Krankheit stehen?
Nein. Der Arbeitgeber hat kein Recht zu erfahren, um welche Krankheit es sich handelt. Aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht darf sich das Arztzeugnis nur über Dauer und Grad der Arbeitsunfähigkeit aussprechen. Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit ist anzugeben, welche Arbeiten nicht ausgeführt werden dürfen.


4. Wie lange ist man bei Krankheit gegen eine Kündigung geschützt?
Kein Kündigungsschutz besteht während der Probezeit. Nachher darf im ersten Arbeitsjahr 30 Tage lang nicht gekündigt werden, ab dem zweiten bis und mit fünften Jahr 90 Tage lang und ab dem sechsten Jahr während 180 Tagen. Danach ist die Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich, auch wenn die Krankheit noch länger andauert.


5. Ist eine Kündigung wegen Krankheit missbräuchlich?
Missbräuchlich wäre eine Kündigung, die nur wegen einer Krankheit ausgesprochen wurde, ohne dass diese die Arbeitsleistung beeinträchtigt. Verschlechtert sich aber die Leistung durch das Leiden, ist eine so begründete Kündigung zulässig.


6. Wie lange hat man Anspruch auf Lohn, wenn der Betrieb keine Krankentaggeldversicherung hat?
Das Gesetz sieht eine Lohnfortzahlung für eine «angemessene Dauer» vor, mindestens aber drei Wochen. Mit jedem Arbeitsjahr steigt der Anspruch. Die Gerichte in der Schweiz
haben sich auf keine bestimmte Dauer geeinigt. Was angemessen ist, bestimmt sich entweder nach der Basler, der Berner oder der Zürcher Skala.


7. Wer hat Anspruch auf eine Krankentaggeldversicherung?
Angestellte, die einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind, der den Abschluss einer Versicherung zwingend verlangt.


8. Darf der Chef die Ferien kürzen, wenn man einen Monat krank war?
Nein. Erst wenn jemand über zwei Monate krank ist, kann er den Ferienanspruch für den zweiten und jeden weiteren vollen Monat um je einen Zwölftel kürzen.


9. Muss eine Krankheit der Invalidenversicherung gemeldet werden?
Nein. Aber seit Anfang Jahr haben Angehörige, Arbeit-geber oder Ärzte die Möglichkeit, einen Angestellten der IV zu melden, wenn er länger als 30 Tage krank ist. Dies gilt auch bei mehreren Kurzabsenzen im Jahr. Der betroffene Angestellte muss darüber informiert werden.


10. Darf eine Krankheit im Arbeitszeugniserwähnt sein?
Nur in Ausnahmefällen: Wenn die Krankheit in direktem Zusammenhang mit der Leistungsfähigkeit stand und Auslöser für die Kündigung war (zum Beispiel eine Mehlallergie eines Bäckers).

22. Januar 2008


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Coop-Kunden sollen nicht mehr erfahren, aus welchem Land Importprodukte kommen. «Hergestellt in der EU» genüge. Was halten Sie davon?
Das Herkunftsland muss weiterhin deklariert werden.
Nur das Herkunftsland reicht nicht. Es sollte noch viel detaillierter deklariert werden.
Kein Problem. Ich achte sowieso nicht drauf.
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