SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | K-Tipp 01/2008

Stockwerkeigentum: Wie werden wir den Verwalter los?

Wir sind Stockwerkeigentümer und mit unserem Verwalter absolut unzufrieden. Wir haben keine Kontrolle über die Buchhaltung, und die Jahresabrechnung wird schon länger nicht mehr gemacht. Die Eigentümerversammlung, an der wir ihn abwählen wollen, beruft er trotz Aufforderung nicht ein. Was können wir tun, um ihn loszuwerden?

Auch wenn sich der Verwalter offensichtlich um gar nichts mehr kümmert – die Eigentümer können eine Versammlung dennoch nicht selber einberufen. Es sei denn, im Reglement ist ausdrücklich geregelt, wer in einem solchen Fall zuständig ist.

Da Ihre Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft auch keinen Ausschuss mit entsprechenden Befugnissen gewählt hat, bleibt Ihnen nur der Gang ans Gericht. Weigert sich also der Verwalter, eine notwendig gewordene Eigentümerversammlung einzuberufen, können Sie als einzelner Stockwerkeigentümer eine Klage einreichen. Der Richter kann den Verwalter dann anhalten, eine Versammlung einzuberufen.

Noch besser ist es, wenn Sie beim Richter den Antrag stellen, dass dieser die Versammlung direkt einberuft. An dieser Versammlung können Sie den Verwalter dann abwählen.

Falls die Gemeinschaft durch die unsorgfältige Arbeitsweise des Verwalters zu Schaden gekommen ist, muss er Schadenersatz zahlen. 

Tipp: Achten Sie schon bei der Auswahl des Verwalters darauf, dass er eine Haftpflichtversicherung für Berufs- und Vermögensschaden hat. Der Nachweis einer solchen Versicherung kann eine Bedingung für die Vergabe des Mandates sein.

13. Januar 2008


Beitrag als PDF
Stockwerkeigentum: Wie werden wir den Verwalter los?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
Verwandte Artikel
Handwerker-Rechnung zweimal begleichen? Wie finanzieren wir die neue Wohnung? Was passiert mit dem gemeinsamen Haus bei einer Trennung?
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
23.05.2012, 11:06 | 1 Antwortencash-swiss.ch - Seriös oder nicht? 23.05.2012, 11:03 | 3 AntwortenHilfe bei Säule 3a 23.05.2012, 11:00 | 2 AntwortenFonds oder Bonds? Anlagefonds oder Staatsanleihen? Welches Investment wäre das Beste? 22.05.2012, 17:22 | 2 AntwortenBillag TV Gebühr bei Computer mit Internet?
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte