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Beratung | saldo 20/2007

10 Fragen zum Wohnrecht



1. Was ist ein Wohnrecht?
Die berechtigte Person darf gratis oder falls vertraglich vereinbart gegen ein Entgelt in einer Liegenschaft wohnen – in der Regel bis zum Tod.


2. Wo liegt der Vorteil eines Wohnrechts?

Wer ein Wohnrecht an einer Wohnung hat, kann nicht gekündigt und ausgewiesen werden. Er hat die Gewissheit, dass er bleiben darf, solange das Wohnrecht dauert. Das Wohnrecht kann nicht gepfändet werden. Das heisst: Auch wer kein Geld hat, darf in der Wohnung bleiben.


3. Wann kommen Wohnrechte am häufigsten vor?
Ältere Leute, die bis zum Tod im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung bleiben wollen, können die Liegenschaft trotzdem verkaufen. So kommen sie zu zusätzlichem Geld für ihren Lebensunterhalt. Der Käufer zahlt für die mit dem Wohnrecht belastete Liegenschaft natürlich weniger, als wenn er sofort darüber verfügen könnte.


4. Sind Wohnrechte auch für Familien sinnvoll?
Ja. Wenn Eltern ein Haus oder eine Wohnung an ihre Kinder weitergeben, aber bis zum Tod darin bleiben wollen, ist eine solche Lösung vernünftig. Die Eltern können die Liegenschaft mit einem Wohnrecht belastet an eines oder mehrere Kinder verkaufen. Vermieden wird so auch ein Streit unter den Erben, wer das Haus dereinst erhalten soll.


5. Kann ein Wohnrecht auch auf zwei Personen lauten?

Ja, beispielsweise auf beide Elternteile.


6. Darf ein Wohnberechtigter andere Personen bei sich aufnehmen?
Ja. Er darf Familienangehörige oder andere Personen bei sich aufnehmen, mit denen man gewöhnlich zusammenlebt.


7. Wie regelt man ein Wohnrecht rechtlich?

Das Wohnrecht wird per Vertrag vereinbart. Dieser muss von einem Notar öffentlich beurkundet werden. Anschliessend wird das Recht im Grundbuch eingetragen. Ordnet jemand im Testament ein Wohnrecht an – etwa zugunsten des überlebenden Ehegatten –, reicht die Zustimmung der Erben oder ein schriftlicher Teilungsvertrag für den Eintrag im Grundbuch. Eine öffentliche Beurkundung ist dann nicht nötig.


8. Welche Kosten entstehen?
Wer ein exklusives Wohnrecht an einer Wohnung hat, ist für den gewöhnlichen Unterhalt verantwortlich, das heisst für Reinigungen, kleinere Reparaturen oder Erneuerungen. Falls abgemacht, muss der Berechtigte auch für Verbrauchskosten (Wasser, Heizung, Gas) aufkommen. Aber: Hypothekarzinsen, Renovationen, Versicherungen sind Sache des Eigentümers. Anders, wenn jemand die Liegenschaft nicht allein nutzen darf, sondern nur mit dem Eigentümer zusammen: Dann muss der Berechtigte auch den gewöhnlichen Unterhalt nicht bezahlen.


9. Wie wird ein Wohnrecht besteuert?
Der Wohnberechtigte muss den Eigenmietwert der Wohnung als Einkommen versteuern. Die Unterhaltskosten darf er abziehen.


10. Wann erlischt ein Wohnrecht?
Das Wohnrecht ist weder übertragbar noch vererblich. Es erlischt beim Tod des Berechtigten oder wenn er vorher darauf verzichtet.

02. Dezember 2007


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