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Beratung | K-Tipp 20/2007

Muss ich nach dem Mutterschaftsurlaub wieder arbeiten?

Ich bin Mutter geworden und möchte den Job aufgeben. Da ich eine lange Kündigungsfrist habe, kann ich nicht mehr auf Ende meines Mutterschaftsurlaubes kündigen. Mein Chef besteht nun darauf, dass ich nach dem Urlaub bis zum Ablauf der Kündigungsfrist meine Nachfolgerin einarbeite. Muss ich das akzeptieren?

Es kommt darauf an: Falls Sie stillen, lautet die Antwort Nein. Denn stillende Mütter können nur beschäftigt werden, wenn sie damit einverstanden sind.

Stillende Mütter (und Schwangere) geniessen laut Arbeitsgesetz einen besonderen Schutz. Sie können der Arbeit fernbleiben, auch wenn sie im Grunde genommen arbeitsfähig wären. Sie können Ihrem Arbeitgeber also mitteilen, dass Sie während der Stillzeit nicht arbeiten wollen. Diese Arbeitszeit müssen Sie nicht nachholen, haben für diese Zeit aber auch keinen Lohn zugut.

Eine Mutter darf in den ersten acht Wochen nach der Geburt ihres Kindes auf keinen Fall beschäftigt werden. In den darauf folgenden acht Wochen darf sie die Arbeitstätigkeit wieder aufnehmen, muss aber nicht. Nach den 16 Wochen Mutterschaftsurlaub können stillende Mütter weiterhin der Arbeit fernbleiben, erhalten dann aber keinen Lohn.

Möchten Arbeitnehmerinnen während der Stillzeit einen unbezahlten Urlaub haben, sollten sie dies unbedingt frühzeitig mit ihrem Arbeitgeber besprechen. So kann er alle notwendigen Vorkehrungen treffen – wie zum Beispiel Versicherungsschutz und Stellvertretung.

26. November 2007


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Lebensmittel
Coop-Kunden sollen nicht mehr erfahren, aus welchem Land Importprodukte kommen. «Hergestellt in der EU» genüge. Was halten Sie davon?
Das Herkunftsland muss weiterhin deklariert werden.
Nur das Herkunftsland reicht nicht. Es sollte noch viel detaillierter deklariert werden.
Kein Problem. Ich achte sowieso nicht drauf.
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