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Beratung | saldo 19/2007

10 Fragen zu unbezahltem Urlaub

1. Haben Angestellte einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub?
Nein. Das Gesetz kennt kein solches Recht. Es braucht deshalb immer das Einverständnis des Arbeitgebers.


2. Muss man während eines unbezahlten Urlaubs weiterhin AHV-Beiträge bezahlen?
Es kommt darauf an: Falls pro Kalenderjahr inklusive Arbeitgeberbeiträge ein Mindestbeitrag von 445 Franken eingezahlt wurde, entsteht keine Lücke. Wer wegen eines unbezahlten Urlaubs nicht auf diesen Betrag kommt, kann ihn bei der AHV-Zweigstelle seiner Wohnsitzgemeinde einzahlen. Die Einzahlung kann während fünf Jahren nachgeholt werden.


3. Bleibt die Leistung der Pensionskasse bei Invalidität und Tod erhalten?
Der mit der Pensionskasse verbundene Versicherungsschutz erlischt einen Monat nach Beginn des Urlaubs. Das kann man aber vermeiden, indem die Pensionskassenbeiträge auch während des Urlaubs bezahlt werden. Das ist in der Regel möglich, wenn ein Angestellter in dieser Zeit neben den eigenen Pensionskassenbeiträgen auch diejenigen des Betriebs bezahlt.


4. Wie sieht es aus mit der Unfallversicherung?
Auch bei der Unfallversicherung hört der Schutz laut Gesetz 30 Tage nach Arbeitsaufgabe auf. Er kann aber mit einer sogenannten Abredeversicherung um sechs Monate verlängert werden. Wer länger weg ist, sollte eine Einzelunfallversicherung abschliessen.


5. Wer zahlt im Fall einer Krankheit?
Wer seinen Wohnsitz in der Schweiz nicht aufgibt, muss weiterhin Krankenkassenprämien bezahlen und ist somit gegen Krankheit versichert. Gedeckt sind auch Notfälle im Ausland. Die Grundversicherung zahlt dann maximal den doppelten Betrag, der für die Behandlung im Wohnkanton anfallen würde. In einigen Ländern sind Arzt- und Spitalkosten aber massiv höher. Es ist je nach Destination sinnvoll, eine Zusatzversicherung abzuschliessen.


6. Darf der Arbeitgeber während des unbezahlten Urlaubs kündigen?
Ja. Die Kündigung ist aber erst wirksam, wenn der Gekündigte davon Kenntnis hat. Also in der Regel nach seiner Heimkehr.


7. Besteht danach ein Anspruch auf Arbeitslosentaggelder?
Wer während der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV) bezahlt hat, hat ein Recht auf Taggelder. Wer länger als 12 Monate unbezahlten Urlaub nimmt, geht leer aus. Es ist nicht möglich, die Prämien für die ALV auf freiwilliger Basis weiterzuzahlen.


8. Erhält der Angestellte Lohn, wenn er während des Urlaubs erkrankt?
Nein. Wer während des Urlaubs krank ist, hat dafür keinen Lohn zugut.


9. Darf der Betriebbei einem Urlaub die Ferien kürzen?
Ja. Für jeden Monat Abwesenheit des Angestellten reduziert sich der Ferienanspruch um einen Zwölftel.


10. Beginnt das Arbeitsverhältnis nach dem Urlaub neu zu laufen?
Nein, es ruht, wird aber nicht unterbrochen. Somit hat der Urlaub keinen Einfluss auf Ansprüche, die auf die Anzahl Dienstjahre abstellen, wie etwa die Kündigungsfrist.

18. November 2007


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