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Beratung | saldo 19/2007

Muss ich trotz Zahlung Rechtsvorschlag erheben?

Heute hat mir das Betreibungsamt einen Zahlungsbefehl über eine Versicherungsprämie zugestellt. Die Prämie habe ich aber schon längst bezahlt. Muss ich mich trotzdem gegen die Betreibung wehren?

Ja. Im Betreibungsverfahren wird nicht beurteilt, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht. Sie müssen daher Rechtsvorschlag erheben. Damit zeigen Sie, dass Sie die Forderung bestreiten. Sie können den Rechtsvorschlag sofort bei der Zustellung des Zahlungsbefehls gegenüber dem Beamten erklären oder spätestens innert zehn Tagen gegenüber dem Betreibungsamt. Eine Begründung ist nicht nötig. Erheben Sie keinen Rechtsvorschlag, kann die Versicherung die Betreibung problemlos fortsetzen.

18. November 2007


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