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Beratung | saldo 18/2007

10 Fragen zur Trennung

1. Müssen Ehepartner vor Gericht, wenn sie sich trennen wollen?
Nein. Nur wenn sie sich nicht einigen können, wer die gemeinsame Wohnung verlässt. In diesem Fall können sie beim Gericht die Aufhebung des gemeinsamen Haushalts verlangen. Das Gericht entscheidet dann in einem sogenannten Eheschutzverfahren, wer vorläufig in der Wohnung bleiben darf.

2. Was ist ein Eheschutzverfahren?
Es regelt wichtige Punkte des Getrenntlebens, falls sich die Partner nicht einig sind: neben der Zuteilung der Wohnung legt es die Unterhaltsbeiträge und die Obhut über die Kinder sowie das Besuchsrecht fest.

3. Wer hat die besseren Chancen, im Streitfall in der Wohnung bleiben zu dürfen?

Entscheidend ist, welcher Partner stärker auf die Wohnung angewiesen ist. Keine Rolle spielt, wer Mieter ist oder wem die Wohnung gehört.

4. Wer wird die Kinder betreuen?

Während der Trennung haben die Eltern weiterhin das gemeinsame Sorgerecht. Aber die Obhut über die Kinder erhält der Elternteil, der die Kinder besser betreuen kann. Massgebend ist allein, welche Lösung für die Kinder die beste ist.

5. Wann sind Alimente geschuldet?

Die Eheleute haben auch während der Trennungszeit gemeinsam für den Unterhalt der Familie aufzukommen. Ob ein Ehegatte vom anderen Alimente erhält, hängt davon ab, wie die Rollenverteilung während der Ehe war, ob beide Partner einer Arbeit nachgehen können, wie viel sie verdienen und wer sich um die Kinder kümmert.

6. Was passiert, wenn die Alimente nicht bezahlt werden?
Der Unterhaltsberechtigte kann gerichtlich verlangen, dass die Alimente direkt vom Lohn des Partners abgezogen und ihm überwiesen werden. Oder er wendet sich an die Alimentenbevorschussungsstelle der Gemeinde. Diese bevorschusst Kinderalimente bis zu einer gewissen Höhe, abhängig von der wirtschaftlichen Situation des Berechtigten. Achtung: Wer seine Unterhaltspflichten trotz vorhandener finanzieller Mittel vernachlässigt, macht sich strafbar.

7. Wie lange dauert die Trennung?
Ein Ehepaar kann auf unbestimmte Zeit getrennt
leben. Bei Einigkeit können sie sich jederzeit scheiden lassen, ansonsten müssen sie in der Regel eine zweijährige Trennungszeit
abwarten, bevor die Scheidungsklage eingereicht
werden kann. 

8. Können die Alimente geändert werden?

Ja, falls sich die finanziellen Verhältnisse ändern, weil etwa ein Partner seinen Job verloren hat und deutlich weniger verdient.

9. Brauche ich für das Gerichtsverfahren einen Anwalt?
Nicht unbedingt. Aber: Wenn sich der eine Ehepartner im Eheschutzverfahren anwaltlich beraten und vor Gericht vertreten lässt, ist der Beizug eines Rechtsvertreters auch der anderen Partei zu empfehlen.

10. Was passiert bei einer Versöhnung?
Die Ehegatten können das Getrenntleben ohne Mitwirkung eines Gerichtes jederzeit aufheben und wieder zusammenziehen. Die gerichtlichen Anordnungen fallen dann in der Regel dahin.

03. November 2007


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