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Beratung | K-Geld 5/2007

Handwerker-Rechnung doppelt zahlen?

Wir haben unser Haus durch einen Generalunternehmer (GU) erstellen lassen und alle Rechnungen bezahlt. Jetzt hat der GU Konkurs angemeldet. Prompt hat uns der Heizungsmonteur nochmals eine Rechnung geschickt. Müssen wir sie zahlen?

Ja, Sie müssen zahlen. Handwerker haben das Recht, ein Pfandrecht im Grundbuch eintragen zu lassen, wenn ihre Rechnungen nicht beglichen worden sind und noch keine drei Monate seit Abschluss der Bauarbeiten vergangen sind.
Sie müssen berechtigte Forderungen zahlen, sonst können Sie betrieben und Ihr Grundstück kann sogar zwangsversteigert werden.   

 

Tipps

  • Informieren Sie sich vor Vertragsabschluss über die Zahlungsfähigkeit ihres GU. Dienlich ist ein Betreibungsregisterauszug.
  • Verlangen Sie vom GU eine sogenannte GU-Erklärung seiner Bank. Damit verpflichtet sich die Bank, zu überwachen, dass die Gelder nicht zweckentfremdet werden.
  • Lassen Sie sich vor Bezahlung der Schlussabrechnung vom GU schriftlich bestätigen, dass alle Handwerker bezahlt worden sind.
  • Zahlen Sie die letzte Rate erst nach Ablauf der Dreimonatsfrist. Dann können die Handwerker kein Pfandrecht mehr im Grundbuch eintragen.

23. Oktober 2007


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