|
(0) |
Kürzlich erhielt ich eine gerichtliche Vorladung: Ich muss an einem Mittwoch als Zeuge aussagen. Mein Arbeitgeber hat mir für diese
Zeit frei gegeben. Muss er mir für diese Stunden den Lohn zahlen?
Ja. Wer als Zeuge vor Gericht aussagt, erfüllt eine gesetzliche Pflicht. Angestellten darf der Lohn nicht gekürzt werden, wenn sie während der Arbeitszeit als Zeuge aussagen müssen. Als Zeuge haben Sie zudem Anspruch auf Entschädigung durch das Gericht, das Sie vorgeladen hat.
Entschädigt werden Ihre Auslagen im Zusammenhang mit dem Gang vor Gericht: Fahrkosten können Sie vom Gericht zurückfordern. Selbstständig Erwerbende können zudem ihren Lohnausfall geltend machen.
02. Oktober 2007 | Beatrice Fischer