SternSternSternStern (1)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | K-Tipp 15/2007

Kann mir die Pensionskasse kündigen?

Als Kadermitarbeiter bin ich im überobligatorischen Bereich der Pensionskasse gut versichert – mit einer hohen Invalidenrente. Beim Ausfüllen des Fragebogens habe ich aus Angst vor unangenehmen Fragen eine Krankheit und frühere Behandlungen verschwiegen. Muss ich jetzt mit der Kündigung der überobligatorischen Leistungen rechnen?

Ja. Falls Sie etwas verschwiegen oder falsch angegeben haben, kann das böse Folgen haben – denn Sie haben Ihre «Anzeigepflicht» verletzt. Falls die Pensionskasse das erfährt, kann sie das Überobligatorium jederzeit innert vier Wochen kündigen – und Sie werden in Zukunft nie eine überobligatorische Invalidenrente erhalten.
Das ist besonders ärgerlich, wenn Sie bereits invalid sind. Erfährt die Kasse erst jetzt, dass Sie etwas Wichtiges nicht angegeben haben, zahlt Ihnen die Kasse ebenfalls nur das Obligatorium.
Allerdings gibt es hier eine wichtige Einschränkung: Eine solche Leistungsverweigerung ist nur möglich, wenn zwischen dem nicht deklarierten Leiden und der jetzigen Arbeitsunfähigkeit ein klarer medizinischer Zusammenhang besteht.
Konkret: Wenn Sie ein Knieproblem verschwiegen haben und nun deswegen nicht mehr arbeiten können, muss die Pensionskasse nicht zahlen. Wenn hingegen ein neues Leiden – etwa ein Herzproblem – zur Arbeitsunfähigkeit führt, muss sie zahlen.
Aber kündigen wird die Pensionskasse so oder so.
Der Hintergrund des Ganzen: Die Pensionskassen dürfen bei überobligatorischen Leistungen einen Vorbehalt für bestehende gesundheitliche Probleme anbringen – allerdings für höchstens fünf Jahre.
Das heisst: Führt ein Leiden, das mit dem Vorbehalt ausgeschlossen wurde, später zu einer Arbeitsunfähigkeit, erhalten Sie nicht die höhere überobligatorische Invalidenrente, sondern nur die «obligatorische», also das gesetzlich vorgeschriebene Minimum. Denn im Bereich des Obligatoriums sind solche Gesundheitsvorbehalte verboten.
Viele Pensionskassen verlangen deshalb vor der Aufnahme ins Überobligatorium eine Gesundheits-prüfung – meist lassen sie dazu einen Fragebogen ausfüllen. Hier müssen sich Antragsteller 100-prozentig an die Wahrheit halten und die Fragen exakt beantworten – sonst drohen die oben geschilderten Sanktionen. 

19. September 2007 | Simone Thür


Beitrag als PDF
Kann mir die Pensionskasse kündigen?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (1)

 
  • Aldo11 | 24.09.2007, 14:08

    Ergänzung

    Die erwähnte Einschränkung, dass eine Leistungsverweigerung nur

    möglich ist, wenn zwischen dem nicht deklarierten Leiden und der

    jetzigen Arbeitsunfähigkeit ein klarer medizinischer Zusammenhang

    besteht, gilt erst seit 1. Januar 2006. Wurde der Vorsorgevertrag

    vorher abgeschlossen, muss kein solcher Zusammenhang vorliegen, damit

    die Pensionskasse die Leistungen verweigern darf.

Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
So sind Sie richtig versichert
So sind Sie richtig versichert
Die privaten Versicherungen im Überblick

Detail-Infos
Buchshop
 
Verwandte Artikel
Wie bin ich beim Tod meines Mannes abgesichert? Darf die Versicherung das Taggeld verweigern? Erhalte ich weiterhin Lohn?
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
23.05.2012, 11:06 | 1 Antwortencash-swiss.ch - Seriös oder nicht? 23.05.2012, 11:03 | 3 AntwortenHilfe bei Säule 3a 23.05.2012, 11:00 | 2 AntwortenFonds oder Bonds? Anlagefonds oder Staatsanleihen? Welches Investment wäre das Beste? 22.05.2012, 17:22 | 2 AntwortenBillag TV Gebühr bei Computer mit Internet?
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte