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Beratung | K-Tipp 13/2007

Muss ich die Schulden meiner Frau bezahlen?

Meine Frau macht überall Schulden. Vor einem Monat sollte ich für sie ein Darlehen von 1000 Franken zurückzahlen, das sie von einer Bekannten erhalten hatte. Im Dorfladen waren es 145 Franken, weil meine Frau angeblich das Portemonnaie vergessen hatte. Kürzlich entdeckte ich die Rechnung eines Warenhauses, bei dem meine Frau mit über 800 Franken in der Kreide steht, weil sie mit einer Kundenkarte auf Monatsrechnung einkaufen kann. Bin ich als Ehemann für diese Schulden verantwortlich?

Es kommt darauf an, wofür Ihre Frau das Geld ausgegeben hat.
Im Grundsatz gilt: Jeder Ehegatte ist für die Verträge, die er abschliesst, selber verantwortlich. Falls Ihre Frau das Darlehen beispielsweise für exklusive Designer-Möbel verjubelt hat oder wenn sie sehr teure Kleider für den persönlichen Gebrauch kauft und nicht zahlt, können Sie als Ehemann dafür nicht belangt werden.
Das gilt auch für Kredite, die für persönliche Zwecke aufgenommen werden.
Anders sieht es hinge-gen bei Anschaffungen und Dienstleistungen zum Wohl der ehelichen Gemeinschaft und der Familie aus.
Bei solchen Käufen für den täglichen Bedarf haften beide Ehepartner solidarisch. Dazu gehören unter anderem Nahrung, notwendige Kleidung und Haushaltsgeräte, Stromrechnung, Ausbildungs-kosten für die Kinder, Krankenkassen- sowie Unfallversicherungsprämien, Medikamente, Arzt- und Zahnarztrechnungen sowie Ausgaben für angemessene Bedürfnisse in den Bereichen Kultur und Freizeit.   

07. September 2007 | Hansruedi Schmid


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Lebensmittel
Coop-Kunden sollen nicht mehr erfahren, aus welchem Land Importprodukte kommen. «Hergestellt in der EU» genüge. Was halten Sie davon?
Das Herkunftsland muss weiterhin deklariert werden.
Nur das Herkunftsland reicht nicht. Es sollte noch viel detaillierter deklariert werden.
Kein Problem. Ich achte sowieso nicht drauf.
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