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Neulich liess ich mein Auto durch eine automatische Waschanlage fahren. Dabei brach die Antenne ab. Der Garagist weigert sich, den Schaden zu übernehmen. Darf er das?
Ja. Der Garagist muss nur zahlen, wenn er den Schaden verschuldet hat. Sie können den Garagisten also nur belangen, wenn er fahrlässig oder absichtlich gehandelt hat. Wenn Sie es jedoch unterlassen haben, die Antenne einzuziehen oder abzumontieren, trifft ihn keine Schuld.
05. September 2007 | Beatrice Fischer