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Meine Mutter ist kürzlich verstorben. Meine Schwester und ich sind die einzigen Erben. Wir sind nicht sicher, ob die Erbschaft überschuldet ist. Meine Schwester will die Erbschaft deshalb ausschlagen. Soll ich das ebenfalls tun?
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Schulden erben, können Sie innert eines Monats die Erstellung eines öffentlichen Inventars beantragen. Darin werden alle bekannten Schulden und das Vermögen aufgelistet. Aufgrund dieser Aufstellung sehen Sie dann, ob die Erbschaft überschuldet ist oder nicht. Schlagen Sie die Erbschaft aus, wird sie vom Konkursamt liquidiert. Bleibt nach der Tilgung der Schulden wider Erwarten etwas übrig, erhalten Sie und Ihre Schwester dieses Guthaben trotz Ausschlagung.
05. September 2007 | Beatrice Walder