SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | K-Geld 04/2007

Scheidung: Werden Pensionskassen-Einkäufe geteilt?

Ich möchte mich dieses Jahr mit einem grösseren Betrag in die Pensionskasse einkaufen. In unserer Ehe kriselt es jedoch seit geraumer Zeit. Muss ich den Einkaufsbetrag bei einer Scheidung mit meiner Frau teilen?

Das Scheidungsrecht sieht vor, dass Ehepartnern je die Hälfte des PK-Guthabens zusteht, das sie während ihrer Ehe gespart haben. Das gilt auch für Paare mit Gütertrennung. Pensionskassen-Einkäufe werden bei der Scheidung demnach geteilt, sofern sie aus dem gemeinsamen Vermögen stammen.
Sie werden nicht geteilt, wenn sie aus dem Eigengut finanziert wurden. Dieses umfasst alles, was ein Partner in die Ehe einbringt, während der Ehe erbt oder geschenkt
erhält. Der Wertzuwachs auf diesem Geld bleibt ebenfalls Eigengut.
Halten Sie den PK-Einkauf schriftlich fest und lassen Sie das Dokument vom Ehepartner unterzeichnen, sofern die Einzahlung aus Eigengut stammt. Ohne Nachweis wird dieses Guthaben nämlich ebenfalls geteilt.     (nw)�

31. August 2007


Beitrag als PDF
Scheidung: Werden Pensionskassen-Einkäufe geteilt?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
Verwandte Artikel
Wie bin ich beim Tod meines Mannes abgesichert? Frühpensioniert: Kann ich mich in die neue PK einkaufen? Ich wandere aus: Wie kann ich meine PK steuergünstig auszahlen lassen?
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
23.05.2012, 11:06 | 1 Antwortencash-swiss.ch - Seriös oder nicht? 23.05.2012, 11:03 | 3 AntwortenHilfe bei Säule 3a 23.05.2012, 11:00 | 2 AntwortenFonds oder Bonds? Anlagefonds oder Staatsanleihen? Welches Investment wäre das Beste? 22.05.2012, 17:22 | 2 AntwortenBillag TV Gebühr bei Computer mit Internet?
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte