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Beratung | K-Geld 04/2007

Frühpensioniert: Kann ich mich in die neue PK einkaufen?

Ich wurde mit 60 Jahren zwangsweise frühpensioniert und habe damals mein Pensionskassenguthaben bezogen. Nun habe ich mit 62 Jahren wieder eine Stelle gefunden. Kann ich mich in meine neue Pensionskasse einkaufen?

Ja, unter gewissen Bedingungen. Das Reglement der Pensionskasse muss einen Einkauf grundsätzlich gestatten. Viele Pensionskassen kennen Alterslimiten.
Ist ein Einkauf möglich, berechnet die Pensionskasse Ihr Einkaufspotenzial. Dieser Betrag wird dann um Ihr bezogenes Alterskapital reduziert. Damit wird verhindert, dass Sie früher in Ihre PK einbezahltes Kapital nochmals einzahlen und von den Steuern abziehen können.
Sie müssen auf dem Einkaufsformular angeben, ob sie bereits Altersleistungen bezogen haben oder beziehen. Ausserdem müssen Sie eine Bescheinigung der Austrittsleistung zum Zeitpunkt der Frühpensionierung beilegen. Dieses Dokument erstellt die frühere Vorsorgeeinrichtung.
Zu beachten ist die dreijährige Sperrfrist. Wer sich in die PK einkauft, darf sich diesen Betrag während drei Jahren nicht mehr auszahlen lassen. Ihre neue Pensionskasse wird Ihnen die Einkaufssumme deshalb nur in Form einer Rente auszahlen dürfen.
Die Frage, ob sich ein Einkauf überhaupt lohnt, ist daher auch vom Umwandlungssatz abhängig, mit dem Ihre Zahlungen in eine Rente umgewandelt werden. (nb)�

31. August 2007


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