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Beratung | K-Geld 04/2007

Darf der Vermögensverwalter Retrozessionen kassieren?

Im Kleingedruckten der «Verwaltungsvollmacht für externe Vermögensverwalter» meines Vermögensverwalters steht: «Ich nehme zur Kenntnis, dass UBS dem Bevollmächtigten Volume Discounts auf den mir belasteten Kommissionen gewähren kann und die Offenlegung derselben gegenüber mir ausschliesslich dem Bevollmächtigten obliegt.» Darf mein Vermögensverwalter aufgrund dieses Artikels Retrozessionen kassieren?

Er ist nur berechtigt, Retrozessionen zu behalten, wenn er Sie als Kundin über deren Erhalt und Höhe informiert hat und Sie damit einverstanden sind. Die entsprechenden Informationen müssen sich im Vertrag finden, den Sie mit Ihrem Vermögensverwalter geschlossen haben.
Der von Ihnen zitierte Passus entstammt jedoch dem UBS-Standard-Formular für externe Vermögensverwalter. Die UBS als Depotbank sichert sich damit gegenüber den Kunden eines Vermögensverwalters ab. Die Bank will verhindern, dass Kunden von externen Vermögensverwaltern bei ihr mit Anfragen zu Retrozessionen zugunsten des Vermögensverwalters vorstellig werden.
Diese Verwaltungsvollmacht sagt nichts darüber aus, ob Ihr Vermögensverwalter Retrozessionen behalten darf. Suchen Sie das Gespräch mit ihm, sofern Sie nicht zufrieden sind mit seinen Angaben zu Retrozessionen. (plü)

31. August 2007


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Darf der Vermögensverwalter Retrozessionen kassieren?
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Kommentare (1)

 
  • abraxatos80 | 15.12.2007, 14:19

    Retrozessionen/Kickbacks

    Es scheint, dass seit dem Gerichtsurteil nicht viel gelaufen ist!?
    Oder sind es nur die Reichen mit vielen Millionen die mit ihrer Bank
    einen neuen Vertrag machen und frühere Retrozessionen zurück
    erhalten? Auf jeden Fall sollte man seinen Berater genauer
    überwachen, aber das ist Zeitaufwändig und kompliziert. Eine
    gute Hilfe waren für mich folgende Websites: www.kickbacks.ch und
    www.swiss-advocate.com (Fachgebiete => Retrozessionen =>
    Medienberichterstattung). Mein Berater weiss jetzt, dass ich mich
    informiert habe und ist gut für mich.
Lebensmittel
Coop-Kunden sollen nicht mehr erfahren, aus welchem Land Importprodukte kommen. «Hergestellt in der EU» genüge. Was halten Sie davon?
Das Herkunftsland muss weiterhin deklariert werden.
Nur das Herkunftsland reicht nicht. Es sollte noch viel detaillierter deklariert werden.
Kein Problem. Ich achte sowieso nicht drauf.
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