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Ich bin schwer krank. Mein 18-jähriger Sohn ist alleiniger gesetzlicher Erbe. Ich bezweifle, dass er mit dem Vermögen verantwortungsvoll umgehen kann. Lässt sich testamentarisch bestimmen, dass er das Geld nur in Raten oder erst später erhält?
Solche Einschränkungen sind nur sehr beschränkt zulässig. Ihr Sohn hat einen Pflichtteilsanspruch von drei Vierteln an Ihrem Erbe. Dieser Teil fällt ihm nach Ihrem Tod sofort und vollumfänglich zu. Sie dürfen ihm lediglich das letzte Viertel, die sogenannt freie Quote, vorenthalten oder erst später zugänglich machen.
Dazu reicht es, die entsprechenden Auszahlungstermine ins Testament zu schreiben und einen Willensvollstrecker einzusetzen. (fh)
31. August 2007