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Ich habe unseren Quartierverein mit 1500 Franken für eine Ausstellung über afrikanische Kunst unterstützt. Nun verweigert mir die Steuerverwaltung den Spendenabzug. Soll ich dagegen Einsprache erheben?
Eine Einsprache hätte wenig Aussicht auf Erfolg, denn bei Weitem nicht jede gemeinnützige Institution geniesst bei den Steuerbehörden das Spendenprivileg.
Selbst Spenden an Vereine und Stiftungen, die dank ihrer kulturellen oder wohltätigen Aktivitäten selbst steuerbefreit sind, dürfen oftmals nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Steuerlich abzugsfähig sind Spenden an die national tätigen Hilfswerke wie Heks, Caritas und Glückskette und an Umweltorganisationen wie WWF und Greenpeace.
Darüber hinaus führen praktisch alle Kantone Listen mit Organisationen und Hilfswerken, die das Spendenprivileg geniessen. Diese Listen finden sich auf vielen Websites der kantonalen Steuerverwaltungen. Einige Kantone lassen auch Abzüge für Spenden an politische Parteien zu, die im jeweiligen Parlament vertreten sind.
Spenden an kirchliche Institutionen sind normalerweise nur dann abzugsfähig, wenn damit ein konkreter wohltätiger Zweck verfolgt wird, so etwa Gaben für die Katastrophenhilfe in einem Dürregebiet, nicht aber für den neuen Kirchenturm. (fh)�
31. August 2007