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Vor kurzem war mein Temporär-Einsatz in einer Schreinerei zu Ende. Als ich vom Chef ein Arbeitszeugnis verlangte, hiess es, ich müsse mich an die Temporärfirma halten. Stimmt das?
Ja. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, von seinem Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis zu verlangen. Ihr Arbeitgeber ist aber nicht die Schreinerei, sondern das Temporärbüro.
Bei Temporärarbeit liegt nämlich ein Dreiecksverhältnis vor: Zwischen Ihnen und der Temporär?rma besteht ein Arbeitsvertrag, zwischen dem Temporärbüro und der Einsatz?rma besteht ein sogenannter Verleihvertrag. Ihr Arbeitgeber im rechtlichen Sinn ist also nicht die Schreinerei, sondern die Temporär?rma.
(bw)
23. Mai 2007