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Nach über 20 Jahren ziehe ich um. Der Vermieter hat während der ganzen Zeit keinen einzigen Franken in die Wohnung investiert. Nun verlangt er, dass ich das verbogene Kuchenblech ersetze.
Muss ich das als langjähriger Mieter bezahlen?
Ja. Das Ersetzen eines defekten Kuchenblechs ist Teil des kleinen Unterhalts, für den Mieterinnen und Mieter selber aufkommen müssen.
Zum kleinen Unterhalt gehören auch die Reinigung der Wohnung und kleinere Ausbesserungen, die die Summe von rund 150 Franken nicht übersteigen. Die genaue Höhe des Betrags hängt vom Ortsgebrauch ab. Diese erfahren Sie bei der zuständigen Mietschlichtungsstelle.
Andere Beispiele für den kleinen Unterhalt sind das Auswechseln des Duschschlauches oder das Ersetzen der Dampfabzugsmatte.
(bw)
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09. Mai 2007