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Beim Umzug haben die Mitarbeiter der Zügelfirma eine Tischplatte aus Marmor fallen lassen. Sie ist in drei Teile zerbrochen. Darf ich meine Schadenersatzforderung von der Zügelrechnung abziehen?
Ja. Sie können die Rechnung der Zügelfirma um den Schadensbetrag reduzieren, sofern Sie nicht im Vertrag ausdrücklich auf das Recht zur Verrechnung verzichtet haben. Aber Achtung: Verträge mit Zügelfirmen enthalten oft Haftungsbeschränkungen. Es werden beispielsweise einzelne Gegenstände von der Haftung ausgeschlossen oder die Höhe des Schadenersatzes wird auf eine maximale Summe begrenzt. Ist nichts Besonderes vereinbart, muss das Zügelunternehmen Ihnen den aktuellen Wert der Tischplatte ersetzen, den sogenannten Zeitwert.
ch
02. Mai 2007