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Mein Mann und ich wollen uns scheiden lassen. Nun möchte mein Mann das gemeinsame Sorgerecht für unsere beiden Töchter. Heisst das, dass die Kinder die Hälfte der Zeit beim Vater wohnen?
Nein. Das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder setzt eine klare schriftliche Abmachung zwischen den Eltern voraus. Darin wird die Betreuung der Kinder durch Mutter und Vater geregelt. Das muss nicht bedeuten, dass die Kinder abwechslungsweise bei beiden Elternteilen wohnen. Wichtig ist einfach, dass daraus hervorgeht, wer wann für die Kinder sorgt. Das Gericht prüft anschliessend, ob die getroffene Vereinbarung der Eltern und die gemeinsame elterliche Sorge mit dem Wohl der Kinder vereinbar ist.
bf
18. April 2007