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Mein pensionierter Mann und ich haben ein gemeinsames Vermögen von 400 000 Franken, aber keine PK-Rente. Mein Mann hat Alzheimer und muss bald in ein Pflegeheim. Können wir das Vermögen teilen, allenfalls durch Gütertrennung, damit nur der Anteil meines Mannes für das Heim aufgebraucht wird?
Die Gemeinde wird Ihr gemeinsames eheliches Vermögen so oder so teilen, um die Kostenbeteiligung am Pflegeheimaufenthalt zu berechnen. 200 000 Franken werden Ihrem Mann zugeteilt, 200 000 Franken Ihnen - unabhängig von Ihrem Güterstand.
Je nach Wohnkanton muss Ihr Mann zwischen 10 und 20 Prozent seines Vermögens pro Jahr für die Kosten des Pflegeheims aufbringen. Bei einer Beteiligung von 20 Prozent sind das im ersten Jahr 40 000 Franken.
Genügt dieser Betrag inklusive AHV-Rente nicht, um den Aufenthalt im Pflegeheim zu bezahlen - die reinen Krankheitskosten übernimmt die Krankenkasse -, zahlt die Gemeinde Ergänzungsleistungen. Reicht das noch immer nicht, können Sie für Ihren Mann Sozialhilfe beantragen. Das Sozialamt seinerseits kann von Ihnen eine finanzielle Beteiligung verlangen. Die Höhe dieser ehelichen Unterstützungspflicht hängt von Ihrem Einkommen und/oder Vermögen ab. Die Berechnung unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde.
(plü)
04. April 2007