|
(0) |
Mein Mieter hat mit meinem Einverständnis einen Untermieter aufgenommen, blieb mir aber über einige Monate den Zins schuldig. Nun habe ich ihm gekündigt. Ich befürchte nun aber, dass der Untermieter davon gar nichts weiss. Muss ich ihm auch kündigen?
Nein. Ein Untermietverhältnis kann nur so lange dauern, wie das Hauptmietverhältnis besteht. Wird dem Mieter gekündigt, muss dieser dem Untermieter unter Einhaltung der Kündigungsfrist ebenfalls kündigen.
Unterlässt er dies, muss der Untermieter trotzdem die Wohnung zum gleichen Zeitpunkt wie der Mieter verlassen. Der Mieter wird dem Untermieter jedoch schadenersatzpflichtig.
Fairerweise könnten Sie den Untermieter aber informieren und ihm sogar erlauben, länger in der Wohnung zu bleiben.
bf
04. April 2007