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Ein Töfffahrer ist gestürzt und hat die Karosserie meines Wagens beschädigt. Seine Haftpflichtversicherung wird die Reparatur übernehmen.
Mein Auto ist nun in der Werkstatt - doch einen Ersatzwagen will mir die Versicherung nicht bezahlen. Kann ich darauf bestehen?
Nein. Ob die Haftpflichtversicherung des Töfffahrers nebst der Reparatur auch einen Ersatzwagen stellen muss, hängt von den Umständen ab.
Nur wer aus beruflichen oder anderen zwingenden Gründen ein Auto benötigt, darf auf Kosten der Versicherung mit einem Ersatzwagen rechnen.
Sie hingegen sind Rentner und deshalb nicht direkt auf ein Auto angewiesen. Es ist also zumutbar, dass Sie für ein paar Tage die öffentlichen Verkehrsmittel benützen.
(hrs)
28. März 2007