|
(0) |
Für meine Arbeit als Sanitärinstalleur benutzte ich mein Privatauto. Dafür erhielt ich von meinem Arbeitgeber monatlich eine Pauschale von 600 Franken. Letzten Monat hat mir der Arbeitgeber gekündigt und mich freigestellt. Muss mir der Chef während der Freistellung diese Pauschale zahlen?
Nein. Da Sie das Auto für die Arbeit nicht mehr brauchen, können Sie diese Pauschale im Prinzip nicht mehr verlangen.
Falls allerdings die Pauschale höher sein sollte als die tatsächlich anfallenden Kosten, gilt derjenige Anteil, der die effektiven Auslagen übersteigt, als Lohnbestandteil. Dieser Anteil wäre dann auch während der Freistellung (wie auch während Ferien usw.) geschuldet.
(bw)
28. März 2007