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Ich arbeite als Krankenpflegerin für eine alte Dame. Als ich sie fragte, welche Kündigungsfristen gelten, wusste sie keine Antwort. Ihre Tochter meinte, es gäbe keine Kündigungsfrist. Das Arbeitsverhältnis werde mit dem Tod der Mutter enden. Stimmt das?
Ja. Zwischen Ihnen als Pflegerin und der zu pflegenden Dame besteht eine besondere persönliche Bindung. Ein solches Arbeitsverhältnis erlischt mit dem Tod der Arbeitgeberin. Die Erben müssten Ihnen jedoch als Schadenersatz den Lohn bezahlen, den Sie verdient hätten, wäre die Anstellung unter Einhaltung der Kündigungsfrist beendet worden. Da Sie nichts vereinbart haben, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen: im ersten Dienstjahr einen Monat, danach zwei und ab dem zehnten Dienstjahr drei Monate. Sie müssten sich jedoch um eine neue Anstellung bemühen und sich anrechnen lassen, was Sie anderweitig verdienen würden.
bw
07. März 2007