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Beratung | K-Tipp 4/2007

Können Schwangere kündigen?

Im Dezember habe ich einen einjährigen Vertrag mit einem Fitnessstudio abgeschlossen. Im Januar wurde ich schwanger. Mein Arzt sagt, ich dürfe aus medizinischen Gründen nicht mehr trainieren. Kann ich das Fitnessabo vorzeitig kündigen?

Ja. Trotz der vereinbarten Jahresdauer können Sie den Fitnessvertrag vor Ablauf der abgemachten Vertragsdauer kündigen. Denn bei Ihnen liegt ein wichtiger Grund vor, der den sofortigen Ausstieg aus dem Vertrag erlaubt.

Als wichtige Gründe gelten zum Beispiel eine Schwangerschaft oder eine dauerhafte Erkrankung - mit entsprechendem Arztzeugnis. In Frage kommen auch ein unerwartet längerer Militärdienst, Arbeitslosigkeit oder ein berufsbedingter unfreiwilliger Wohnungswechsel.

Sie haben Anspruch darauf, dass Ihnen das Studio den nicht «verbrauchten» Anteil des Abos zurückzahlt. Sollte Ihnen das Studio die Kündigung verweigern und einen Vertragsunterbruch für die Zeit der Schwangerschaft anbieten, so müssen Sie das nicht akzeptieren.

Hingegen kann das Studio für die vorzeitige Auflösung eine Bearbeitungsgebühr verlangen, falls dies so im Vertrag steht.

(bf)


Buchtipp

Mehr zum Thema Fitnessvertrag steht im Saldo-Ratgeber «Die wichtigsten Verträge auf einen Blick». Sie finden dort auch einen Musterbrief für die vorzeitige Kündigung des Fitnessvertrages. Sie können das 182-seitige Buch mit der Karte auf Seite 24 oder im Internet unter www.saldo.ch bestellen.

28. Februar 2007


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