SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | K-Geld 1/2007

Darf ich PK-Geld für die Reservation einer Wohnung beziehen?

Ich möchte eine Eigentumswohnung kaufen, die noch nicht erstellt ist. Die Reservation kostet 10 000 Franken. Der eigentliche Kaufpreis von 450 000 Franken wird dann tranchenweise bei Vertragsunterzeichnung und gemäss Baufortschritt fällig. Darf ich bereits für die Reservation Gelder von der Pensionskasse beziehen?

Nein. Für die Reservation können Sie keine Gelder von Ihrer Pensionskasse beanspruchen. Der Vorbezug von Geldern aus der beruflichen Vorsorge ist nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass das Geld auch tatsächlich für selbstgenutztes Wohneigentum eingesetzt wird. Von einer Reservation können aber Käufer und Verkäufer jederzeit wieder zurücktreten.
Die eigentlichen Teilzahlungen hingegen lassen sich mit Pensionskassengeldern ?nanzieren. Sobald der Kaufvertrag unterzeichnet und der Grundbucheintrag erfolgt ist, können Sie sich von Ihrer Pensionskasse einen Vorbezug auszahlen lassen. Die Vorsorgeeinrichtung wird dann einen entsprechenden Vermerk im Grundbuch veranlassen.

(fh)

07. Februar 2007


Beitrag als PDF
Darf ich PK-Geld für die Reservation einer Wohnung beziehen?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
Verwandte Artikel
Frühpensioniert: Kann ich mich in die neue PK einkaufen? Vorsorge-Versicherung läuft vor der Pensionierung ab: Was tun? Warum die 3. Säule nur bei der Bank?
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
23.05.2012, 11:06 | 1 Antwortencash-swiss.ch - Seriös oder nicht? 23.05.2012, 11:03 | 3 AntwortenHilfe bei Säule 3a 23.05.2012, 11:00 | 2 AntwortenFonds oder Bonds? Anlagefonds oder Staatsanleihen? Welches Investment wäre das Beste? 22.05.2012, 17:22 | 2 AntwortenBillag TV Gebühr bei Computer mit Internet?
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte