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Ich möchte eine Eigentumswohnung kaufen, die noch nicht erstellt ist. Die Reservation kostet 10 000 Franken. Der eigentliche Kaufpreis von 450 000 Franken wird dann tranchenweise bei Vertragsunterzeichnung und gemäss Baufortschritt fällig. Darf ich bereits für die Reservation Gelder von der Pensionskasse beziehen?
Nein. Für die Reservation können Sie keine Gelder von Ihrer Pensionskasse beanspruchen. Der Vorbezug von Geldern aus der beruflichen Vorsorge ist nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass das Geld auch tatsächlich für selbstgenutztes Wohneigentum eingesetzt wird. Von einer Reservation können aber Käufer und Verkäufer jederzeit wieder zurücktreten.
Die eigentlichen Teilzahlungen hingegen lassen sich mit Pensionskassengeldern ?nanzieren. Sobald der Kaufvertrag unterzeichnet und der Grundbucheintrag erfolgt ist, können Sie sich von Ihrer Pensionskasse einen Vorbezug auszahlen lassen. Die Vorsorgeeinrichtung wird dann einen entsprechenden Vermerk im Grundbuch veranlassen.
(fh)
07. Februar 2007