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Ich bin als Arbeitnehmervertreter in den Stiftungsrat meiner Pensionskasse gewählt worden, ohne dass mir eine entsprechende Schulung angeboten wurde. Nun finde ich, dass ich mich über meine Rechte und Pflichten informieren muss. Muss ich diese Kosten selber bezahlen?
Nein. Ein Stiftungsrat als oberstes Organ einer Pensionskasse fällt wichtige Entscheide. Er trägt die Verantwortung für die korrekte Abwicklung der beruflichen Vorsorge und verwaltet ein nicht unbedeutendes Vermögen. Dazu braucht es eine Aus- und Weiterbildung sowie den Erfahrungsaustausch mit anderen Stiftungen.
Stiftungsrätinnen und -räte haben deshalb Anspruch auf eine von der Vorsorgeeinrichtung bezahlte Aus- und Weiterbildung. So will es das Pensionskassengesetz.
Sie können also beantragen, dass sie Kurse besuchen können, die von der Pensionskasse bezahlt werden. Und der Zeitaufwand muss entschädigt werden, falls die Ausbildung nicht während der Arbeitszeit erfolgt.
(em)
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17. Januar 2007