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Ich habe am 5. September ein Haus gekauft. Wie muss ich den Eigenmietwert in meiner Steuererklärung deklarieren und welche Abzüge darf ich vornehmen?
Der Eigenmietwert und der Pauschalabzug berechnen sich grundsätzlich pro rata, in Ihrem Fall also ab 5. September 2006. Einige Kantone - zum Beispiel Zürich - akzeptieren aber auch den oft etwas späteren, effektiven Bezugstermin.
Die Schuldzinsen dürfen Sie in der Steuererklärung in der tatsächlich angefallenen Höhe in Abzug bringen. Bei den Unterhalts- und Renovationskosten können Sie statt des Pro-rata-Pauschalabzugs auch die effektiv angefallenen Kosten von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Das lohnt sich aber nur, wenn sie höher sind als die Pauschale.
(fh)
So teuer darf das Traumhaus sein
Für den Kauf eines Eigenheims braucht man in der Regel 20 Prozent Eigenkapital. Aber man muss auch Jahr für Jahr die laufenden Kosten finanzieren. Hier gilt es, zwei Regeln zu beachten:
Faustregel 1: Die 6-Prozent-Regel besagt, wie viel das Eigenheim das Haushaltsbudget pro Jahr effektiv belastet - nämlich mit rund 6 Prozent (bei einem langjährigen durchschnittlichen Hypo-Zins von 4 Prozent). So viel betragen die laufenden Kosten beim Neuerwerb. Dazu gehören Nebenkosten, Hypothekarzinsen und Amortisation. Kostet das Eigenheim zum Beispiel 750 000 Franken, belaufen sich die jährlichen Ausgaben auf 45 000 Franken.
Faustregel 2: Die laufenden Kosten dürfen nicht mehr als ein Drittel des Bruttoeinkommens betragen (Tragbarkeit). Bei 120 000 Franken jährlichem Einkommen sind das also höchstens 40 000 Franken pro Jahr. Ist das Einkommen zu tief, benötigen Hauskäufer mehr als 20 Prozent Eigenmittel.
13. Dezember 2006