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Ich habe die Rechnung meines Tierarztes aus Versehen doppelt bezahlt. Da mein Hund wieder bei ihm in Behandlung ist, behält er das Geld als Anzahlung für die laufenden Kosten. Ist sein Vorgehen korrekt?
Nein. Der Tierarzt darf den Betrag rechtlich betrachtet erst dann verrechnen, wenn seine Forderung fällig ist. Das ist aber erst der Fall, wenn er für die erneute Behandlung Rechnung stellt und eine allfällige Zahlungsfrist verstrichen ist. Er müsste Ihnen den Betrag also zurückerstatten. Er könnte aber für die bereits geleistete Betreuung eine Zwischenrechnung stellen und diesen Betrag verrechnen.
bw
25. Oktober 2006