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Kürzlich ist jemand in unser Haus eingebrochen und hat Schmucksachen im Wert von über 50 000 Franken entwendet. Von unserer Hausratversicherung erhalten wir aber nur 30 000 Franken Entschädigung, obwohl wir unseren Hausrat für 220 000 Franken versichert haben.
Ist das korrekt?
Das hängt von Ihrer Versicherung ab. In den Bedingungen vieler Hausratversicherungen finden sich für gewisse Hausratgegenstände oder Schäden Kostenübernahmelimiten. Schmucksachen ersetzen die Gesellschaften in der Regel nur bis zu einem Betrag zwischen 10 000 und 30 000 Franken.
Limiten bestehen meist auch für Geldwerte wie Bargeld, Wertpapiere usw., Wertgegenstände von Gästen, anvertraute Sachen und bei Diebstählen von Hausrat ausserhalb der eigenen vier Wände.
Tipp: Manche dieser Limiten lassen sich gegen eine Mehrprämie erhöhen. Prüfen Sie von Zeit zu Zeit den Deckungsumfang Ihrer Hausratversicherung, vor allem wenn Sie grössere Anschaffungen tätigen.
(nw)
25. Oktober 2006