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Ich habe in der 32. Schwangerschaftswoche unerwartet mein Kind verloren. Deshalb musste ich ins Spital. Nun verlangt die Krankenkasse, dass ich mich in der Grundversicherung an den Spitalkosten beteilige.
Muss ich mich an den Kosten beteiligen?
Nein. Bei einer Totgeburt nach der 28. Schwangerschaftswoche dürfen die Krankenkassen keine Kostenbeteiligung verlangen. Betroffene Frauen müssen also weder Selbstbehalt noch Franchise zahlen - wie das bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft und Geburt sowieso der Fall ist.
Anders ist es, wenn eine Frau ihr Kind vor der 28. Schwangerschaftswoche verliert. Dann muss sie die normale Kostenbeteiligung übernehmen, wie sie in der Grundversicherung bei Krankheiten üblich ist. Fehlgeburten zu diesem frühen Zeitpunkt gelten nämlich laut Bundesgericht als Schwangerschafts-Komplikation. Und in solchen Fällen werden Franchise und Selbstbehalt erhoben.
Übrigens: Diese Bestrafung von Frauen ist vom Parlament aufgegriffen worden. Es verlangt, dass die Frauen künftig auch bei einer Schwangerschafts-Komplikationen keine Kostenbeteiligung mehr leisten müssen.
Anders die Fristen bei der Mutterschaftsversicherung: Nach einer Totgeburt vor der 23. Schwangerschaftswoche gibt es keine Taggelder. Verliert eine Frau ihr Kind jedoch nach der 23. Schwangerschaftswoche, hat sie Anspruch auf die ordentlichen 14 Wochen Mutterschaftsurlaub.
(hrs)
BUCH-TIPP
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04. Oktober 2006