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Mein Arbeitgeber sagt, ich dürfe bei Krankheit nur zum Arzt gehen und müsse die restliche Zeit zu Hause bleiben. Sonst bezahle die Krankentaggeldversicherung nicht. Darf mir die Versicherung vorschreiben, wo ich mich aufhalten muss?
Nein. Weder Ihr Krankenversicherer noch Ihr Arbeitgeber dürfen Ihnen Bettruhe verschreiben. Solange es die Genesung nicht beeinträchtigt oder sogar fördert, dürfen Sie zum Beispiel spazieren, einkaufen oder ins Kino gehen. Sie sollten aber alles unterlassen, was Ihre Gesundheit gefährden könnte.
bw
27. September 2006