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Beratung | K-Geld 4/2006

Eine pauschale Entschädigung statt Splitting?

Mein Mann hat sich vor fünf Jahren selbständig gemacht und dabei 100 000 Franken aus der Pensionskasse bezogen. Nun lassen wir uns scheiden. Er bietet mir 50 000 Franken als pauschale Entschädigung per Saldo aller Ansprüche an. Ist das zulässig - und istdas Angebot fair?

Beide Partner haben bei einer Scheidung grundsätzlich Anspruch auf je die Hälfte der Pensionskassenguthaben, die während der Ehe erarbeitet wurden. Ein allfälliges Restguthaben in der Pensionskasse Ihres Mannes unterliegt also ebenfalls dem Splitting, soweit es aus Einkommen während der Ehe stammt. Der Vorschlag Ihres Mannes ist demnach ungenügend, falls ein Restguthaben vorhanden ist.

Bei einem Vorbezug von PK-Kapital kann aber eine angemessene Entschädigung ausgerichtet werden, zusätzlich zu allfälligen Splittingguthaben. Anhand Ihrer Anfrage lässt sich aber nicht beurteilen, ob der Vorschlag Ihres Mannes fair ist. Im Streitfall muss dies der Scheidungsrichter aufgrund der gesamten Vermögensübersicht beurteilen.

(fh)

30. August 2006


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