SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | K-Tipp 12/2006

Kann ich am Arbeitsort klagen?

Ich habe im letzten Herbst meine Stelle als Verkäuferin in einer Kleiderboutique aufgegeben. Mein Arbeitsort war die Stadt Zürich, der Sitz der Firma ist Genf. Nach mehreren Telefonaten und diversen Mahnschreiben hat mein Ex-Chef den letzten Lohn immer noch nicht überwiesen. Ich möchte jetzt gerichtlich gegen ihn vorgehen.
Kann ich dies an meinem Arbeitsort tun?

Ja. Von Gesetzes wegen steht Ihnen die Wahl zu, den Arbeitgeber am Sitz der Firma oder an Ihrem Arbeitsort einzuklagen.

Das Verfahren ist bis zu einem Streitwert von 30000 Franken in der Regel kostenlos. Es fallen für Sie also keine Gerichtskosten an.
Falls Sie den Streitfall allerdings verlieren, müssen Sie dem Arbeitgeber eine so genannte Parteientschädigung zahlen, die seine Anwaltskosten ganz oder teilweise deckt.

Umgekehrt erhalten Sie selber eine Parteientschädigung, falls Sie gewinnen.

(dw)

14. Juni 2006


Beitrag als PDF
Kann ich am Arbeitsort klagen?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen
Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen
Von der Bewerbung bis zum Arbeitszeugnis

Detail-Infos
Buchshop
 
Verwandte Artikel
10 Fragen zum Arbeitsplatz Muss ich meine Ferien verschieben? 10 Fragen zu Fristen
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
23.05.2012, 11:06 | 1 Antwortencash-swiss.ch - Seriös oder nicht? 23.05.2012, 11:03 | 3 AntwortenHilfe bei Säule 3a 23.05.2012, 11:00 | 2 AntwortenFonds oder Bonds? Anlagefonds oder Staatsanleihen? Welches Investment wäre das Beste? 22.05.2012, 17:22 | 2 AntwortenBillag TV Gebühr bei Computer mit Internet?
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte