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Ich habe im letzten Herbst meine Stelle als Verkäuferin in einer Kleiderboutique aufgegeben. Mein Arbeitsort war die Stadt Zürich, der Sitz der Firma ist Genf. Nach mehreren Telefonaten und diversen Mahnschreiben hat mein Ex-Chef den letzten Lohn immer noch nicht überwiesen. Ich möchte jetzt gerichtlich gegen ihn vorgehen.
Kann ich dies an meinem Arbeitsort tun?
Ja. Von Gesetzes wegen steht Ihnen die Wahl zu, den Arbeitgeber am Sitz der Firma oder an Ihrem Arbeitsort einzuklagen.
Das Verfahren ist bis zu einem Streitwert von 30000 Franken in der Regel kostenlos. Es fallen für Sie also keine Gerichtskosten an.
Falls Sie den Streitfall allerdings verlieren, müssen Sie dem Arbeitgeber eine so genannte Parteientschädigung zahlen, die seine Anwaltskosten ganz oder teilweise deckt.
Umgekehrt erhalten Sie selber eine Parteientschädigung, falls Sie gewinnen.
(dw)
14. Juni 2006