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Beratung | saldo 10/2006

Kann ich mit «Jugendjahren» Beitragslücken füllen?

Im Jahr 2004 habe ich unbezahlten Urlaub genommen. Da ich nichts verdiente, entstand bei der AHV eine Beitragslücke. Nun verlangt die AHV, dass ich Beiträge als Nichterwerbstätiger leiste. Das finde ich unfair. Schliesslich habe ich von 17 bis 20 gearbeitet und Beiträge einbezahlt. Sind diese nicht gerade dazu da, um spätere Lücken zu füllen?

Nein. Ob erwerbstätig oder nicht: Man ist grundsätzlich verpflichtet, lückenlos AHV-Beiträge zu bezahlen. Und zwar ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag bis zum Monatsende nach dem 65. Geburtstag (Frauen nach dem 64. Geburtstag). Beitragslücken muss man nachzahlen. Nur wenn Beitragslücken festgestellt werden, die weiter als fünf Jahre zurückliegen, rechnet man die Jugendjahre an.

Hrs

24. Mai 2006


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