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Ich arbeite als Teilzeitsekretärin im Monatslohn. Jeden Montag habe ich frei. Da dieses Jahr viele Feiertage auf einen Montag fallen, fühle ich mich benachteiligt. Kann ich die verpassten Feiertage nachbeziehen?
Nein. Sie haben keine Feiertage verpasst. Weil Sie gemäss Vertrag nur jeweils von Dienstag bis Freitag arbeiten, hatten Sie ohnehin am Montag frei - Feiertag hin oder her. Es gilt somit dasselbe, wie wenn ein Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag fällt. Der Betrieb hat Anspruch darauf, dass Sie Dienstag bis Freitag arbeiten, und Sie haben Anspruch auf den vollen Lohn. Fällt ein Feiertag allerdings in die Ferien, kann dieser Tag gemäss Gerichtspraxis in der Regel nachbezogen werden.
Oh
10. Mai 2006