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Ich brachte meine Frau mit dem Auto in die Stadt, damit sie ein paar Einkäufe erledigen konnte. Da ich keinen Parkplatz fand, stellte ich das Auto ins Parkverbot. Ich blieb aber hinter dem Steuer sitzen. Ein Polizist erklärte mir, dass das verboten sei. Stimmt das?
Ja. Im Parkverbot dürfen Sie mit Ihrem Auto nur anhalten, um Personen ein- und aussteigen zu lassen oder für den Güterumschlag. Massgebend ist der Zweck des Anhaltens und nicht die Dauer. Sie dürfen also nicht im Parkverbot warten, bis Ihre Frau vom Einkauf zurückkommt. Die Tatsache, dass Sie im Auto sitzen blieben, um jederzeit wegfahren zu können, ändert daran nichts.
oh
12. April 2006