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Beratung | saldo 2/2006

Wie viel Ferien habe ich bei Teilzeitarbeit zugut?

Mein Chef und ich sind uneinig, wie viel Ferien mir zustehen. Ich arbeite in einem 60-Prozent-Pensum von Montag bis Mittwoch. Der Arbeitgeber meint, mein Anteil berechne sich gemäss Pensum (12 Tage pro Jahr), ich bin der Ansicht, ebenfalls vier Wochen Ferien pro Jahr zu haben - wie die Vollzeitangestellten. Wer hat Recht?

Beide. Laut Gesetz haben alle Angestellten vier Wochen Ferien pro Jahr zugut (Ausnahme: bis zum 20. Geburtstag fünf Wochen). Somit haben auch Teilzeitangestellte Anspruch auf jährlich vier arbeitsfreie Wochen. Allerdings bemisst sich die Anzahl Ferientage aufgrund des jeweiligen Pensums: Bei einer vollen Stelle ergeben vier arbeitsfreie Wochen 20 Ferientage, bei einem 60-Prozent-Pensum 12 Ferientage. Insofern liegt Ihr Chef richtig. Sie haben aber Recht, dass diese 12 Tage Ferien bei Ihnen ebenfalls eine arbeitsfreie Zeit von vier Wochen ergeben. Denn für eine Woche Ferien müssen Sie nur drei Arbeitstage (Montag bis Mittwoch) hergeben, da Sie Donnerstag und Freitag ohnehin freihaben.

st

01. Februar 2006


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