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Im Sommer 2005 ist meine Frau nach 26 Ehejahren unerwartet gestorben, ohne ein Testament zu hinterlassen. Sie kam aus wohlhabendem Haus und hat im Verlauf der Ehejahre ein paar Mal bedeutende Summen geerbt. Nun meldet sich der Bruder meiner verstorbenen Frau und macht Erbansprüche geltend. Kinder haben wir nicht, aber meiner Ansicht nach sind Geschwister ohnehin nicht mehr erbberechtigt. Oder irre ich mich?
Ja. Sie irren sich. Zwar haben Geschwister keinen gesetzlich geschützten Pflichtteil. Das heisst: Ihre verstorbene Ehefrau hätte den Bruder mit einem Testament als Erben ausschliessen und alles Ihnen vermachen können. Dazu hätte eine einfache, handgeschriebene Erklärung ihrer Frau mit Datum und Unterschrift gereicht. Da sie das unterlassen hat, kommt die gesetzliche Erbregelung zur Anwendung: Weil keine Kinder vorhanden sind, erhalten Sie als Ehegatte drei Viertel der Hinterlassenschaft - der Bruder hat Anrecht auf das restliche Viertel.
hrs
01. Februar 2006